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Öffentliche Bekanntmachung

2. Fortschreibung Flächennutzungsplan – Teil 2: Ergänzung weiterer Bauflächen

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal hat am 08. Oktober 2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf „Teil 2: Ergänzung weiterer Bauflächen” im Rahmen der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurde von der Verbandsversammlung bereits gefasst. Aufgrund eines weiteren Änderungsbedarfs in den Gemeinden Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Stadt Schömberg und Weilen unter den Rinnen wurde ein ergänzender Vorentwurf erstellt. Es ist vorgesehen, den vorliegenden Teil 2 nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (§§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB) gemeinsam mit dem bereits laufenden Verfahren der 2. Fortschreibung fortzusetzen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Oberes Schlichemtal mit seinen Mitgliedsgemeinden Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Ratshausen, Stadt Schömberg, Weilen unter den Rinnen und Zimmern unter der Burg wurde im Jahr 1981 zum ersten Mal aufgestellt. Dieser wurde im Jahr 1996 zum ersten Mal fortgeschrieben. Anschießend erfolgten 9 einfache Änderungsverfahren in denen verschiedene Bauflächen punktuell geändert wurden. Die 9. Änderung ist seit dem 24. März 2022 wirksam. Der Planungshorizont des Flächennutzungsplans im Sinne eines gesamträumlichen Konzepts ist zwischenzeitlich erreicht.

Die im wirksamen FNP dargestellten Bauflächen wurden fast vollständig in Anspruch genommen oder sie stehen für eine zukünftige Entwicklung nicht zur Verfügung. Seine vorbereitende Funktion hinsichtlich eines zukünftigen Bodennutzungskonzepts kann der bestehende FNP daher nicht mehr erfüllen.

Aus diesem Grund soll der Flächennutzungsplan zum zweiten Mal im Gesamten fortgeschrieben werden. Zieljahr ist das Jahr 2040. Ergänzend soll auch ein Landschaftsplan erstellt werden.

Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird für das Verbandsgebiet, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen des GVV Oberes Schlichemtal in den Grundzügen dargestellt.

Das Erfordernis der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Verantwortung des Gemeindeverwaltungsverbandes für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung Sorge zu tragen und diese rahmensetzend für die Bebauungspläne vorzugeben, sodass diese aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können.

Der erste Teil des Vorentwurfs der FNP-Fortschreibung enthält insgesamt 69 Änderungen, davon 22 Neuausweisungen. Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um Nutzungsänderungen, nachrichtliche Übernahmen, Rücknahmen und mehreren Flächenkorrekturen.

Mit dem vorliegenden zweiten Teil des Vorentwurfs kommen weitere 13 Änderungen hinzu, davon 8 Neuausweisungen. Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um Nutzungsänderungen, nachrichtliche Übernahmen, Rücknahmen und Flächenkorrekturen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom

Montag 09. November 2026 bis einschließlich Freitag, 11. Dezember 2026

durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des GVV Oberes Schlichemtal unter www.oberes-schlichemtal.de statt. Die Unterlagen sind dabei unter der Rubrik „Aktuelles“ zu finden. Die vollständige Internetadresse lautet wie folgt:

https://www.oberes-schlichemtal.de/gvv/aktuelles/

Zusätzlich werden die Unterlagen in der Geschäftsstelle des Verbandes, Schillerstraße 29, 72355 Schömberg sowie in den Rathäusern der Verbandsgemeinden, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an sekretariat@gvv-os.de) oder sind bei Bedarf in der Geschäftsstelle oder in den Rathäusern der Verbandsgemeinden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost (GVV Oberes Schlichemtal, Schillerstraße 29, 72355 Schömberg) einzureichen.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist ein Erläuterungsbericht mit Begründung sowie ein Übersichtslageplan. Der Landschaftsplan mit Umweltbericht wird im weiteren Verfahren erstellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Verband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grund-lage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG BW) erfolgt.

Schömberg, den 03.11.2026

Marion Maier

Verbandsvorsitzende

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