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Trinkwasser: Bewässerungsverbot für kommunale Grünanlagen wird aufgehoben

Trinkwasser: Bewässerungsverbot für kommunale Grünanlagen wird aufgehoben

 

Gute Nachrichten für die Wasserversorgung: Die Versorgungslage hat sich in den vergangenen Wochen erfreulicherweise deutlich entspannt. Das bislang geltende Verbot der Bewässerung öffentlicher Sport-, Freizeit- und sonstiger kommunaler Grünanlagen mit Trinkwasser kann daher aufgehoben werden.

Der Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe hatte angesichts der anhaltenden Trockenheit und der deutlich gestiegenen Wasserverbräuche bereits im Juni zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Mitte Juli hatte sich die Situation weiter verschärft. Um die Wasserversorgung zu entlasten, wurde deshalb empfohlen, die Bewässerung kommunaler Grünanlagen mit Trinkwasser vorübergehend zu untersagen.

Die getroffenen Maßnahmen und die inzwischen niedrigeren Wasserverbräuche haben zu einer Entspannung der Situation beigetragen. Die Wasserstände in den Hochbehältern konnten sich wieder erholen.

Das Bewässerungsverbot wird deshalb mit Wirkung zum Donnerstag, 3. September 2026, aufgehoben. Die Bewässerung der öffentlichen Sport-, Freizeit- und sonstigen kommunalen Grünanlagen mit Trinkwasser ist damit wieder möglich.

Allerdings ist die Situation noch nicht vollständig unkritisch: Die Quellschüttungen liegen weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau, und auch die Grundwasserstände in den Tiefbrunnen haben sich noch nicht vollständig erholt. Der Zweckverband geht aufgrund der aktuellen Verbrauchssituation und der Wetterprognosen derzeit jedoch nicht von einer außergewöhnlichen Belastung der Wasserversorgung aus.

Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und weiteren Betroffenen für ihr Verständnis und ihren verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser während der vergangenen Wochen.

Auch weiterhin gilt: Bitte gehen Sie sparsam und bewusst mit Trinkwasser um. Der Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe beobachtet die weitere Entwicklung aufmerksam und wird die Gemeinden bei einer wesentlichen Veränderung der Versorgungslage informieren.