Starkregengefahrenkarten
Die vielen Überflutungsereignisse in den letzten Jahren, gerade die schweren Überschwemmungen u.a. im Ahrtal aber auch das Starkregenereignis in Bisingen und vor allem im Juli 2014 in Dotternhausen haben auf drastische Weise gezeigt, welche katastrophalen Auswirkungen Hochwasser- und Starkregenereignisse haben können. Es muss davon ausgegangen werden, dass das heute wichtige Thema Starkregen durch die Folgen des Klimawandels zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Hochwasserschäden können nicht nur durch Überlastungen der Gewässer, sondern auch abseits der Gewässer durch sogenanntes „wild abfließendes Wasser“ entstehen. Ausgelöst werden solche Überflutungen meist durch lokal begrenzte Starkregenereignisse kurzer Dauer und hoher Niederschlagsintensität, z.B. in Form typischer Sommergewitter. Starkregenereignisse können in den Ortslagen zu verheerenden Überflutungen führen, erscheinen jedoch aufgrund ihrer Kleinräumigkeit meist nur in der lokalen Presse.
Unterscheidung Flusshochwasser und Starkregen
In größeren Flusseinzugsgebieten entstehen Hochwasserschäden häufig durch Ausuferungen von Oberflächengewässern. Die Überflutungen breitet sich dabei ausgehend vom Gewässerlauf in die angrenzenden Bereiche aus. Sie entstehen durch eine andauernde Überregnung in großen Teilen des Einzugsgebietes. Überflutungsgefahren aus Gewässern mit einem Einzugsgebiet größer 10 km² werden standardmäßig in den Hochwassergefahrenkarten (HWGK) abgebildet.
Die Gemeinde Dotternhausen hat einen Hochwasser-Alarm- und Einsatzplan HWAEP erstellt. Der HWAEP Dotternhausen dokumentiert das für definierte Warnereignisse und Hochwasserereignisse vereinbarte Vorgehen und bildet die Richtlinie für das Handeln der Einsatzkräfte. Davon soll nur abgewichen werden, wenn dies auf Grund der tatsächlichen Lage notwendig ist, um die Schutzziele erreichen zu können. Maßgebend sind die zu beachtenden Gesetze, Vorschriften, Dienstvorschriften und Normen. Sie werden durch diesen HWAEP nicht ersetzt.
Der HWAEP entbindet niemanden von seiner Sorgfaltspflicht und Eigenverantwortung.
Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 5 Abs. 2 Allgemeine Sorgfaltspflichten:
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen
nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch
Hochwasser anzupassen.
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/documents/20122/39136/Was-tun-wenn-Hochwasser-droht.pdf
Für drohende Hochwasser wurden folgende Gebiete vom Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg definiert:
Überflutungsfläche HQ10: Gebiet mit Überflutungsgefahr alle 10 Jahre
Überflutungsfläche HQ50: Gebiet mit Überflutungsgefahr alle 50 Jahre
Überflutungsfläche HQ100: Gebiet mit Überflutungsgefahr alle 100 Jahre
Überflutungsfläche HQ-Extrem: Gebiet mit Überflutungsgefahr in Extremfällen
Weitere Informationen
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/
Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg
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Telefonnummer Integrierte Leitstelle Feuerwehr 112