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Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen nach § 12 Absatz 1 Satz 5 der 9. BImSchV

Die Holcim (Süddeutschland) GmbH beantragt im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen
Änderungsgenehmigungsverfahrens folgende Änderungen
• Errichtung und den Betrieb einer Abgasreinigungsanlage (KAREm) und
• Einsatz von weiteren Stoffen (Abfällen) als Ersatzrohstoffe im Zementklinkerprozess.
Die zu dem oben genannten Vorhaben erhobenen Einwendungen werden von dem Regierungspräsidium Tübingen in einem Erörterungstermin behandelt.
Der Erörterungstermin findet, so wie mit Bekanntmachung des Vorhabens vom 07.11.2025 bestimmt, statt am
Donnerstag, den 29.01.2026
um 09:30 Uhr
in der Festhalle im großen Saal in der Festhallenstraße 12, 72359 Dotternhausen
Der Erörterungstermin ist öffentlich.

Erörterungstermin Bekanntmachung (PDF)