http://www.dotternhausen.de/buergerinnen-und-buerger-fuer-das-schoeffenamt-gesucht/
Beitrag
Bürgerinnen und Bürger für das Schöffenamt gesucht

2023 werden bundesweit die Schöff:innen und Jugendschöff:innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Eine Bewerbung auf das Amt kann bis Freitag, 31. März 2023, bei der Gemeinde Dotternhausen, Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen eingereicht werden.

Voraussetzungen: Gesucht werden in Dotternhausen wohnhafte Frauen und Männer, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind.

Ausgeschlossen: Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Schöffen eine Entschädigung für den ihnen hierdurch entstandenen Aufwand.

Der Gemeinderat Dotternhausen beschließt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten bzw. dem Jugendamt übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.

Bitte beachten Sie daher, dass mit Ihrer Bewerbung um das Schöffenamt nicht zwangsläufig eine tatsächliche Wahl verbunden ist.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen beziehungsweise einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöff:innen sind mit den Berufsrichter:innen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöff:innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – verantworten Schöff:innen daher mit.

 

Bewerbungsformulare:

Schöffe_Bewerbungsformular_2023

Jugendschöffe_Bewerbungsformular_2023

 

WEITERE INFORMATIONEN ZUM SCHÖFFENAMT

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Leitfaden-fuer-Schoeffen.pdf

Schöffenwahl 2023 (schoeffenwahl2023.de)

 

Rückfragen per E-Mail an info@dotternhausen.de.