23.02.2012   » Herzlich Willkommen » Amtliche Bekanntmachungen » Amtsblatt Nr. 51/52 vom 21.12.2011

Amtsblatt Nr. 51/52 vom 21.12.2011

Der elektronischen Steuererklärung gehört die Zukunft

Versand der Steuererklärungsvordrucke an die Bürger wird eingestellt

1. Kein Versand der Steuererklärungsvordrucke an die Bürger mehr

Die Steuerbürger in Baden-Württemberg werden dieses Jahr keine Steuererklärungsvordrucke

für 2011 mehr in ihren Briefkästen finden.

Die Steuerverwaltung des Landes stellt ab sofort den Zentralversand der Steuererklärungsvordrucke

ein, weil bereits jetzt immer mehr Bürger ihre Steuererklärung

elektronisch abgeben und eine zielgenaue Zusammenstellung bei der Vielzahl der

Vordrucksvarianten immer schwieriger und auch teuer wird.

2. Die Steuerverwaltung empfiehlt: Nutzen auch Sie die elektronische Übermittlung

Ihrer Steuererklärung

Die elektronische Steuererklärung setzt sich immer mehr durch, ihr Anteil beträgt heute

bereits 33 %.

a. Empfehlung: Nutzen Sie das Verfahren ELSTER.

Die Steuerverwaltung stellt hierzu kostenlos das Verfahren ELSTER zur Verfügung.

b. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen kommerzielle Steuersoftwareprogramme, dies ist

auch weiterhin möglich.

c. Die Bürgerinnen und Bürger haben des weiteren die Möglichkeit, die Steuererklärungsvordrucke

elektronisch im Internet auszufüllen und herunterzuladen.

3. Wo erhalten Sie Informationen über die elektronische Abgabe der

Steuererklärungen?

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de. Darüber hinaus bietet die

Steuerverwaltung die Vordrucke in Kürze auch unter www.fa-baden-wuerttemberg.de

elektronisch zum ausfüllen und herunterladen an.

4. Vordrucke werden nach wie vor auf der Gemeinde zur Abholung vorgehalten.

Bürger, die auch zukünftig ihre Steuererklärung auf den amtlichen Papiervordrucken

abgeben möchten, können die Vordrucke wie bisher auf der Gemeinde oder der

Informations- und Annahmestelle des Finanzamts in Balingen abholen.

Eine Übersendung der Vordrucke durch das Finanzamt auf Anfrage der Bürger ist

grundsätzlich nicht vorgesehen.

-----------------------------------------------


Änderungen in der Schülerbeförderung

Die Eigenanteilssätze bei der Schülerbeförderung erhöhen sich entsprechend der Tarifanpassung des Verkehrsverbundes Neckar-Alb-Donau (naldo) zum 01.01.2012 um 1,20 Euro pro Monat. Zum Januar 2012 ergeben sich demnach im Einzelnen folgende Eigenanteile:

Schulen
seit Schuljahrsbeginn
NEU
ab 01.01.2012
Hauptschule ab Klasse 5
 
 
Förderschule ab Klasse 5
19,00 EUR
20,20 EUR
Sprachheilschule ab Klasse 5
 
 
Werkrealschule Klassen 5 bis 9
 
 
Werkrealschule Klasse 10
 
 
Realschule
 

Abendrealschule
 
 
Berufsgrundbildungsjahr
28,00 EUR
29,20 EUR
Berufsvorbereitungsjahr
 
 
Berufsfachschule
 
 
Freie Waldorfschule Klassen 5 bis 10
 
 
Gymnasium Klassen 5 bis 10
 
 
Gymnasium Klassen 11 bis 13
 
 
Freie Waldorfschule Klassen 11 bis 13
 
 
Abendgymnasium
 
 
Berufsschule
30,00 EUR
31,20 EUR
Kolleg
 
 
Berufskolleg
 
 



Außerdem treten zum Januar 2012 noch folgende Änderungen bei den Kostenregelungen zur Schülerbeförderung in Kraft: Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen können, müssen zukünftig die Mittel für die Schülerbeförderung beim Jobcenter bzw. Sozialamt beantragen. Sie können dann nicht mehr über einen Erlassantrag vom Schulträger von den Kosten befreit werden.

Diese Änderung betrifft diejenigen, die für das laufende Schuljahr befreit wurden, nicht. D.h. die bestehenden Leistungsempfänger, die bislang bereits vom Eigenanteil befreit sind und die Voraussetzungen weiterhin erfüllen, erhalten ihre Fahrkarte bis zum Schuljahrsende weiterhin kostenlos!

Neuantragsteller ab Januar 2012 sowie Antragsteller ab dem künftigen Schuljahr 2012/2013 haben ebenfalls keinen finanziellen Nachteil. Diese erhalten Eigenanteile auf Antrag vom Jobcenter oder vom Sozialamt des Landratsamtes als Leistung für Bildung und Teilhabe erstattet, wenn sie Anspruch auf Leistungen nach dem

  • SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Wohngeldgesetz (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetzt
  • SGB XII (Sozialhilfe)
  • § 2 Asylbewerberleistungsgesetz

haben.

Weiter kann der Schulträger im besonders gelagerten Einzelfall den Eigenanteil auf Antrag erlassen, wenn die Einziehung aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern und Schüler eine unbillige Härte darstellen würde.
--------------------------


Das Landratsamt -Landwirtschaftsamt- informiert:
Am Donnerstag, den 12.01.2012 bietet das Landwirtschaftsamt Balingen
ein Seminar zur Erstellung des Nährstoffvergleiches mit EDV an.

Betriebe ab 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche müssen nach der
Düngeverordnung bis spätestens 31.03. des abgelaufenen Dünge-
jahres ein Nährstoffvergleich erstellen.  

Die Teilnehmer erstellen einen eigenen Nährstoffvergleich und
lernen  den Umgang mit dem EDV – Programm NÄBI, das per Internet
jedem zur Verfügung steht.

Termin: Donnerstag, 12.01.2012; 14:00 – 16:00 Uhr
Ort: Landwirtschaftsamt Balingen, Hirschbergstr. 29
Anmeldung unter: 07433/ 92 - 1941

------------------------------------

 

Landesfamilienpass 2012

Die Gutscheinkarten 2012 für den Landesfamilienpass sind eingetroffen und können ab sofort bei den Bürgermeisterämtern in Dautmergen und Dotternhausen abgeholt werden.

Folgender berechtigter Personenkreis kann den Landesfamilienpass erhalten:

- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;

- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50% Erwerbsminderung;

- Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Der berechtigte Personenkreis kann mit der
Gutscheinkarte 2012 und unter Vorlage des Landesfamilienpass insgesamt 19 Mal im Jahr 2012 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, archäologisches Landesmuseum Konstanz, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.

Eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter www.sozialministerium-bw.de > Familien mit Kindern> Leistungen für Familien > Landesfamilienpass.

Die Gutscheine „Blühendes Barock" und „Wilhelma" berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt. Der Gutschein „Wilhelma" berechtigt in der Zeit vom 01.03.-31.10.2012 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Mit dem Gutschein „Blühendes Barock" erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 12,-- €. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 16.03.2012 und endet am 04.11.2012.

Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den drei Gutscheinen „Sonstiges Objekt" – auch mehrfach im Jahr- kostenfrei besucht werden.

Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.

Mit den neuen Gutscheinen „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn" sowie „Europa-Park, Rust" können weiterhin die zwei Freizeitparks mit einem Gutschein besucht werden. Der Gutschein für den Erlebnispark Tripsdrill gilt nur am 09.09.2012. Pro Person wird eine Ermäßigung von 4,-- € an diesem Tag gewährt. Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt ebenfalls nur am 09.09.2012. Pro Person wird eine Ermäßigung von 5,-- € an diesem Tag gewährt. Auch das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart bietet Passinhabern am 13.05.2012 wiederum einen kostenfreien Eintritt an. Das Porsche-Museum in Stuttgart bietet

Passinhabern an einem beliebigen Tag im Monat Januar 2012 oder November 2012 einen kostenfreien Eintritt an.

Neu ist der Gutschein für das SENSAPOLIS am Flugfeld in 71063 Sindelfingen. Alle auf dem Landesfamilienpass eingetragenen Personen erhalten reguläre Einzelticket für 10 Euro statt für 15 Euro angeboten.

Ohne besonderen Gutschein, d.h. nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses können das Museum Oberrheinische Narrenschau in 79341 Kenzingen, das Schloss Waldburg in 88289 Waldburg, das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach in 88427 Bad Schussenried-Kürnbach, das Schmuckmuseum in 75173 Pforzheim, das Schiller-Nationalmuseum sowie das Literaturmuseum der Moderne in 71673 Marbach a.N., das Naturkundliche Bildungszentrum in 89073 Ulm, die Kraichtaler Museen in 76703 Kraichtal sowie die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen (www.literaturland-bw.de) in Baden-Württemberg kostenfrei besucht werden. Darüber hinaus können die Familienpassinhaber an der historischen Stadtführung in 73728 Esslingen (Donnerstagsführung, 17 Uhr) sowie an den Stadtführungen in 74354 Besigheim kostenfrei teilnehmen.

Neu hinzugekommen ist das Freilichtmuseum in 72660 Beuren und die Galerie für Kunst und Technik in 73614 Schorndorf.

Das Ravensburger Spieleland gewährt Landesfamilienpassinhabern mit mehr als zwei Kindern einen um 3 Euro ermäßigten Eintritt. Das SEA LIFE in Konstanz bietet einen um 30% ermäßigten Eintritt auf die jeweiligen Eintrittspreise an. Das Römermuseum in 74363 Güglingen (www.gueglingen.de) gewährt Inhabern eines Landesfamilienpasses eine Ermäßigung von 50%.

Auch das Auto & Technik Museum Sinsheim e.V. (ATM) gewährt Landesfamilienpassinhabern einen ermäßigten Eintritt. Kinder und Erwachsene zahlen den jeweiligen Gruppenpreis und erhalten noch einen Museumsführer kostenlos dazu. Zudem gewährt auch das Histotainment Park Adventon in 74706 Osterburken Landesfamilienpassinhabern den jeweils vergünstigten Tagessatz (www.mittelalterpark.de).

Wir weisen darauf hin, dass seit dem Jahr 2010 die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten" von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird. Die SSG hat aber einen Flyer „Die zehn besten Geheimtipps" mit Angaben über die Öffnungszeiten und Preise der zehn besucherstärksten Einrichtungen der SSG herausgegeben. Darüber hinaus gibt es den Flyer „Die Baudenkmäler der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg". Beide Flyer stehen auf der Internetseite der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zum Download als pdf-Dokumente zur Verfügung. Zudem können die Flyer über die Internetseite der SSG auch bestellt werden. Dort ist auch eine Liste aller Baudenkmäler der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.

Bei der Abholung der neuen Gutscheinkarten durch Familien, die bereits einen Pass besitzen, ist die fortdauernde Berechtigung nachzuweisen.

 

-------------------------

Ehrungen bei der Gemeindeverwaltung Dotternhausen

Vor einigen Tagen konnte Frau Bürgermeisterin Adrian im Sitzungssaal des Rathauses verschiedene Ehrungen von langjährigen Mitarbeitern vornehmen. Sie betonte, dass sie die Treue und das Engagement sehr zu schätzen weiß und dankte den Jubilaren für ihre Arbeit. Geehrt wurden im Einzelnen:

Für 10 Jahre:
Frau Inge-Rose Deuring
Frau Hermine Jetter
Frau Aurelia Mustafic
Frau Elisabeth Stauß.

Frau Deuring und Frau Stauß engagieren sich sehr in der verlässlichen Grundschule, wo Kinder vor und nach dem Unterricht betreut werden, Frau Stauß ist außerdem noch unsere Wasserzählerableserin.
Frau Mustafic arbeitet als Erzieherin im Kindergarten und Frau Jetter hilft, den Kindergarten sauber und ordentlich zu halten.

Für 15 Jahre:
Frau Renate Ritter

Frau Ritter ist verantwortlich für die Sauberkeit im Rathaus, außerdem trägt sie als Amtsbotin Briefe in der Gemeinde aus.

Für 20 Jahre:
Frau Edith Ritter

Frau Ritter ist der gute Geist in der Festhalle und putzt auch im Kindergarten mit.

Für 30 Jahre:
Frau Eva Bauer
Frau Susanne Neher

Frau Bauer arbeitet seit vielen Jahren in der Verwaltung im Bürgerbüro und ist Anlaufstelle für Ausweise, Pässe und Einwohnerwesen.

Frau Susanne Neher arbeitet als Gruppenleiterin im Kindergarten und betreut auch Kinder, deren Eltern schon bei ihr im „Kindi“ waren.

Außerdem gab es noch eine offizielle Verabschiedung:
Herr Otto Ritter, Hausmeister in der Festhalle, trat letzten Dezember nach 19 Jahren im Dienste der Gemeinde offiziell in den Ruhestand.


Frau Adrian bedankte sich bei den Geehrten mit einem weihnachtlichen Blumenstrauß bzw. mit einem Vesperkörble und wünschte sich noch viele Jahre eine gute Zusammenarbeit.


--------------------------------------

Abholung von Kühlgeräten, Fernsehern und Bildschirmen
Die nächste Abholung von Kühlgeräten, Fernsehern und Bildschirmen erfolgt am Freitag, den 13. Januar 2012. Anmeldungen zur Abholung von Geräten sind bis spätestens Donnerstag, den 05.01.2012, 12.00 Uhr, an das Bürgermeisteramt zu richten.
Bitte stellen Sie die Geräte am Abholtag ab 06.00 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereit.
Bitte beachten Sie, dass Flachbildschirme, Plasma-TV sowie Laptops und Notebooks nicht mitgenommen werden. Sie müssen wir normaler Elektroschrott über die Wertstoffzentren entsorgt werden.

-----------------------------------










Öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Große Wiese II
(bitte Link anklicken)

groe_wiese
 
  Impressum | Login
© 2007