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Amtsblatt Nr. 17 vom 24.04.2013 |
Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung und des
Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2013
Aufgrund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 20.03.2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 5.619.440 €
Dabei bleiben die Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushaltes unverändert bei 4.236.340 €
Die Einnahmen und Ausgaben des
Vermögenshaushaltes vermehren sich um 150.000 € auf 1.383.100 €
2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) bleibt unverändert bei 0 €..
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert bei 0 €
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 500.000 €
§ 3 Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze bleiben unverändert.
II.) Bekanntmachung und Genehmigung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Erlass vom 02.04.2013 hat die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Zollernalbkreis, die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung bestätigt.
III.) Auslegung der Haushaltssatzung
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO von Donnerstag, 25. April 2013 bis Montag, 6. Mai 2013, je einschließlich, auf dem Rathaus, Hauptstr. 21, 72359 Dotternhausen, Zimmer 24, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
IV. Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Dotternhausen, den 24. April 2013
gez.
Monique Adrian , Bürgermeisterin
Gemeinde Dotternhausen
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Auslegung des Wirtschaftsplanes für die Nahwärmeversorgung der Gemeinde Dotternhausen für das Jahr 2013
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Dotternhausen am 20.03.2013 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit
Erträge von 120.000 €
Aufwendungen von 120.000 €
2. im Vermögensplan mit
Einnahmen von 3.608.000 €
Finanzierungsfehlbetrag von 0 €
Ausgaben von 3.608.000 €
3. dem Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahme
(Kreditermächtigung) in Höhe von 2.808.000 €
4. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0 €
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000 €
festgesetzt.
Bekanntmachung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Erlass vom 02.04.2013 hat die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Zollernalbkreis, die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen genehmigt.
Auslegung des Wirtschaftsplanes
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 liegt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO von Donnerstag, 25. April 2013 bis Montag, 06. Mai 2013, je einschließlich, auf dem Rathaus, Hauptstr. 21, 72359 Dotternhausen, Zimmer 24, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Dotternhausen, den 24. April 2013
gez.
Monique Adrian , Bürgermeisterin
Gemeinde Dotternhausen
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