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Amtsblatt Nr. 50 vom 14.12.2011
Die untere Forstbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis informiert:
Lehrgänge für Privatwaldbesitzer an den Forstlichen Bildungsstätten des Landesbetriebes ForstBW
Die Angebote von Januar bis April 2012

Forstliches Bildungszentrum Königsbronn
WB-0812        Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald in Ba-Wü 13.03.2012
WF-0412 Holzernte-Aufbaulehrgang *** 20.-24.02.2012
WF-0712 Holzrücken im Privatwald *** 07.-09.03.2012
WF-0812 Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Seilwinden-Prüfung“ *** 28.02.2012
WF-0912 Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Forstkran-Prüfung“ *** 29.02.2012
WF-1212 Holzrücken mit dem Pferd 02.-04.04.2012 (Lg.-Gebühr: 360 € Vorkasse; LBG-Mitgl. 180 €)
BM-0112        Holzsortierung und Holzvermarktung 20.-22.02.2012

Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe
WB-0112        Waldbewirtschaftung für Neueigentümer von Wald
Teil 1 ForstBW, Wald-Geschichte, -Erneuerung, -Pflege, Arten, Standortsfaktoren, Wild 01.-02.03.2012
Teil 2 Rechtliche und steuerliche Grundlagen, Holzsortierung und –verkauf 15.-16.03.2012
                 Teil 3 Waldfunktionen, Schutzgebiete, Verkehrssicherungspflicht 22.-23.03.2012
WB-0512        Walderneuerung durch Pflanzung 27.-28.03.2012
WF-0212 Holzernte-Grundlehrgang *** 25.-27.01.2012, 01.-03.02.2012, 27.-29.02.2012
WF-0312 Kombinierter Motorsägen- und HE-Grundlehrgang 13.-17.02.2012
WL-0512 Wildschäden im Wald 29.-30.03.2012
BM-0212        Vermarktung von Nadelstarkholz 20.04.2012 (Waldschulheim Höllhof/Gengenbach)

Überregionales Stützpunkt-Angebot:
Forstlicher Hauptstützpunkt Schwarzach
BM-0612        Der Privatwald als Energieholzlieferant 19.04.2012

Anmeldung: möglichst bis vier Wochen vor Beginn
Teilnehmerkreis: Privatwaldbesitzer, Waldbauern, Revierleiter, FBG-Angehörige, Kommunen, Unternehmer und Mitarbeiter, Interessierte
Kosten: Lehrgangsgebühren, wenn nicht anders vermerkt: 40 € Pro Tag, für Privatwaldbesitzer in Ba-Wü ermäßigt: 20 €. Abweichende Lg.-Gebühr bei Motorsägen-Lehrgängen, beim kombinierten Lehrgang WF-0312 und bei WF-1212. Mitglieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Ba-Wü bezahlen bei den mit *** gekennzeichneten Lehrgängen keine Lehrgangsgebühren, beim kombinierten Lehrgang WF-0312: 40 €, bei WF-1212: 180 €. Am FBZ Königsbronn ggf. Unterkunft und Verpflegung für ca. 30 € pro Tag bei Vollpension.

Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsangebotes 2011.

Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Forstliches Bildungszentrum Königsbronn , Stürzelweg 22,  89551 Königsbronn, Tel: 07328/9603-13, Fax: 07328/9603-44, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe , Richard-Willstätter-Allee 2,  76131 Karlsruhe, Tel: 0721/926-33 91, Fax: 0721/926-62 97, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Forstlicher HSP Schwarzach, Schlossweg 1, 74869 Schwarzach, Tel: 06261/841060, Fax: 06261/844705, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Das gesamte Lehrgangsangebot des Landesbetriebs ForstBW finden Sie im Internet unter www.wald-online-bw.de
sowie bei der Unteren Forstbehörde an Ihrem Landratsamt in der Broschüre
aktiv für den Wald – Bildungsangebot 2012 des Landesbetriebs ForstBW.

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Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
Nach § 34 Abs. 2 des Meldegesetzes vom 11. April 1983 darf die Meldebehörde Namen, akademische Grade, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubiläen veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
Jeder Einwohner hat gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 Meldegesetz das Recht zu verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt. Soweit eine Auskunftssperre besteht, dürfen die Daten ebenfalls nicht veröffentlicht und an Presse und Rundfunk übermittelt werden.
In den Tageszeitungen und dem Amtsblatt der Gemeinden Dotternhausen und Dautmergen werden Altersjubiläen ab dem 70. Lebensjahr veröffentlicht, sowie Ehejubiläen zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag. Die Alters- und Ehejubilare sind der Gemeinde aus dem Melderegister bekannt. Eine besondere Mitteilung an die Gemeinde ist deshalb nicht erforderlich.
Die Bürger, die in den nächsten Monaten eines der oben genannten Jubiläen feiern und eine Veröffentlichung durch Presse und Amtsblatt nicht wünschen, werden gebeten, dies mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläum der Gemeindeverwaltung Dotternhausen bzw. Dautmergen mitzuteilen. Bereits mitgeteilte Ablehnungen brauchen nicht wiederholt zu werden.


Widerspruchsrecht von Familienangehörigen gegen Datenübermittlungen an Religionsgemeinschaften
Nach § 30 Abs. 1 des Meldegesetzes vom 11. April 1983 darf die Meldebehörde an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften folgende Daten der Mitglieder der Religionsgesellschaften übermitteln:
Familienname, Vorname, frühere Namen, Doktorgrad, Ordens-/Künstlernamen, Ort der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschriften, Tag des Ein- oder Auszugs, Familienstand (verheiratet oder nicht), Zahl der minderjährigen Kinder, Übermittlungssperren, Sterbetag und –ort.
Folgende Daten darf die Meldebehörde nach § 30 Abs. 2 Meldegesetz von Familienangehörigen der Mitglieder übermitteln, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören: Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Geschlecht, Anschrift, Übermittlungssperren, Sterbetag. Ebenso darf die Zugehörigkeit der Familienangehörigen zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft übermittelt werden. Familienangehörige in diesem Sinne sind der Ehegatte, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder.
Die betroffenen Familienangehörigen können nach § 30 Abs. 2 des Meldegesetzes verlangen, dass ihre Daten nicht übermittelt werden. Dies ist der Gemeindeverwaltung Dotternhausen bzw. Dautmergen mitzuteilen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist.
Verlangt ein Ehegatte, dessen Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft benötigt werden, dass seine Daten nicht übermittel werden, darf der Religionsgesellschaft nur mitgeteilt werden, dass der Ehegatte einer steuererhebenden Religionsgesellschaft angehört.


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Öffnungszeiten Wertstoffzentrum Schömberg und Kreismülldeponie in Hechingen über die Feiertage

Das Wertstoffzentrum in Schömberg ist am Samstag, 24.12.2011 und Samstag, 31.12.2011 geschlossen. An den Freitagen davor hat es von 13 bis 17 Uhr und am Samstag, 07.01.2012 von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.


Die Kreismülldeponie in Hechingen ist an Heilig Abend und an Silvester ebenfalls ganztägig geschlossen. Ansonsten ist die Deponie außer an den Feiertagen montags bis freitags von 7:30 bis 17 Uhr und samstags von 7:30 bis 12 Uhr geöffnet.


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T:\Zentrale\Texte\EDV-Reg_GVP\Planung und Produktion\Besonderheiten im PW\Fortbildungsveranstaltungen\Fortbildungen FBZ\2012\Veröffentlichung PW-Besitzer 02.12.11.doc
 
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