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Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 27.07.2010 |
Tagesordnungspunkt 1 – Vorstellung Ergebnis Energiewettbewerb
Herr Feiert von der STEG erläuterte die bisherigen Phasen des Wettbewerbs und stellte das Ergebnis vor. Es wurden zwei verschiedene Konzepte eingereicht.
Konzept 1:
Bau eines Nahwärmenetzes in 5 Realisierungsstufen. Als 1. Stufe wird die Versorgung der zentral gelegenen öffentlichen Gebäude im Ortskern mittels eines Wärmenetzes und einer Festbrennstoff-Feuerungsanlage (Holzhackschnitzel) vorgeschlagen. Die weiteren Realisierungsstufen umfassen den Anschluss des bestehenden Biomassekraftwerks und Erweiterung des Wärmenetzes zur Anbindung des Gewerbegebiets und des Wohnortes in verschiedenen Teilabschnitten.
Konzept 2:
Bau eines kalten Nähwärmenetzes. Das Konzept sieht vor, die benötigte Energie dezentral in mehreren Einheiten bereitzustellen. Dabei sollen aus einem zentralen Erdsondenfeld die Abnehmer (einzelne Gebäude) über eine Ringleitung mit dem Wärmeträgermedium (Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel) auf Basis des Temperaturniveaus der Erdwärme versorgt werden. Bei den Abnehmern soll dann die Umsetzung über entsprechende Wärmepumpen erfolgen. Neben der Heizung im Winter soll das Netz auch die Möglichkeit einer Kühlung im Sommer bieten.
Nach der förmlichen Vorprüfung der Konzepte durch die STEG traf sich am Freitag, den 23.07.2010 das Preisgericht. Mitglieder des Preisgerichts waren Dipl. Ing. Angelika Paar (IFEU Institut Heidelberg), Dipl. Volkswirt Martin Lohrmann (Sulz),, Konrad Raab (Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg), Dr. Dag Schulze (Klima-Bündnis Frankfurt a. M.), die Gemeinderäte Heike Rüthers Grossmann und Roland Merz, Ortsbaumeister Roland Mertes und Bürgermeisterin Monique Adrian.
Das Preisgericht überprüfte und bewertete die eingereichten Konzepte wie folgt:
Bewertung Konzept 1:
Das Konzept greift die Vorgaben der Auslobung sehr gut auf. Die Arbeit erscheint insgesamt sehr gut ausgearbeitet und auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Das Konzept ist wenig innovativ. Wichtige Fragen zur Ressourcenschonung, zur Energieeffizienz und Versorgungssicherheit wurden nicht abschließend beantwortet. Die Versorgung der öffentlichen Gebäude über eine Holzhackschnitzelanlage ist für die Schaffung eines Nahwärmenetzes mit der Abwärme des Biomassekraftwerks eher ungünstig. Aussagen über Grundlastabdeckung und Warmwasserbereitung fehlen. Insgesamt kann auf Basis des Konzeptes weiter gearbeitet werden.
Bewertung Konzept 2:
Die Idee und die Impulse, die von dem Konzept aufgrund des neuartigen Lösungsansatzes ausgehen sind positiv zu werten. Dennoch lässt die Ausarbeitung wesentliche Punkte offen und liefert nicht den Nachweis der Realisierbarkeit. Das Konzept geht davon aus, dass beim Endabnehmer Gaswärmepumpen zur Umwandlung der Wärme aus dem Netz zur Heizung der Gebäude eingesetzt werden. Der Einsatz von Gaswärmepumpen erscheint unwahrscheinlich, da in der Gemeinde kein Gasnetz vorhanden ist. Weiterhin ist die Technik nur mit Flächenheizungen (Boden-/Wandheizungen) einsetzbar und daher für ältere Gebäude nicht nutzbar. Insgesamt kommt das Preisgericht zu dem Ergebnis, dass das Konzept nicht umsetzbar ist.
Gesamtbewertung/ Empfehlung:
Beide Konzepte weisen nach Ansicht des Preisgerichts Mängel auf, die einer Umsetzung entgegen stehen und die einer nochmaligen Bearbeitung bedürfen. Das Preisgericht beschließt deshalb einstimmig, den ersten Preis nicht zu vergeben. Den 2. Preis erhält das Konzept 1, das Konzept 2 erhält den 3. Preis.
Das Preisgericht empfiehlt der Gemeinde, mit dem Verfasser des Konzepts 1 weitere Gespräche zu führen und hieraus das Energiekonzept weiter zu entwickeln. Außerdem sollte die Gemeinde auch weiterhin externe Fachleute hinzuziehen.
Nach der eingehenden Erörterung des Wettbewerbs und der Konzepte beschließt der Gemeinderat der Empfehlung des Preisgerichts zu folgen und die Verfasser des Konzepts 1 (IB Schuler/ IB Eppler, Bietigheim-Bissingen) zur näheren Vorstellung in den Gemeinderat einzuladen.
Die Konzepte und das Protokoll des Preisgerichts können über die Homepage der Gemeinde (www.dotternhausen.de) eingesehen werden.
Tagesordnungspunkt 2 – Bausachen
a) Bauvoranfrage zum Neubau einer Holzpelletieranlage in der Otto-Hahn-Str. 4:
Herr Wirtz von der Firma Juwi Bio GmbH aus Wörrstadt, die das Biomassekraftwerk gekauft hat, stellte das Konzept für den Betrieb des Kraftwerks und den Einbau einer Holzpelletieranlage vor. Das Kraftwerk wird gemäß der vorliegenden Genehmigung ausschließlich mit unbelastetem Holz betrieben. Die Abwärme wird für die Trocknung von angelieferten Sägespänen genutzt. Aus den Sägespänen werden in der großen Halle jährlich 30.000 t Pellets hergestellt. Für die Zwischenlagerung der Pellets sollen zwei Rundsilos mit 14,3 m Durchmesser und 23,5 m Höhe an der nordöstlichen Seite der großen Halle errichtet werden. Der Standort und die Gestaltung der Silos wurden intensiv im Gemeinderat diskutiert. Nachdem aus betrieblichen Gründen ein anderer Standort nicht möglich ist, gab der Gemeinderat dem Bauherrn verschiedene Gestaltungsvorschläge zur Prüfung vor. So ist abzuklären, ob die Silos teilweise in den Boden eingebaut, mit einem größeren Durchmesser oder in anderer Grundform errichtet werden können. Weiterhin sind Vorschläge zur farblichen Gestaltung und Eingrünung auszuarbeiten.
b) Zur Sanierung des Dachstuhls und Umbau eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes in der Schloßstraße 5 erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.
c) Der Baugrenzenbefreiuung zur Überdachung des Eingangsbereichs des Wohngebäudes in der Beethovenstraße stimmte der Gemeinderat zu.
d) Der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelgarage in der Richard-Wagner-Straße 5 wurde aufgrund des fehlenden Stauraums vor der Garage nicht zugestimmt. Der Bauherr soll nun prüfen, ob eine Zufahrt parallel zur Straße möglich ist, da so ein Grenzabstand von 1 m zur Verkehrsfläche ausreicht.
Tagesordnungspunkt 3 – Festlegung Bauplatzpreise 3. Bauabschnitt Brühl-Kreuzwiesen
Die Kalkulation auf Basis der bereits vergebenen Arbeiten für die Erschließung und die aktuelle Kostenschätzung für den Endausbau ergab einen Bauplatzpreis von 90,59 € je m². Unter Berücksichtigung einer Auswärtigenquote von max. 50 % legte der Gemeinderat den Bauplatzpreis für Einheimische mit 83 € je m² und für Auswärtige mit 97 € je m² fest.
Tagesordnungspunkt 4 – Planungsergänzungen zum geplanten Schlichemwanderweg
Der Punkt wurde von der Tagesordnung genommen, da noch einige Punkte nicht abschließend geklärt werden konnten.
Tagesordnungspunkt 5 – Feststellung der Jahresrechnung 2009
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2009 fest. Im Vergleich zum Plan konnte eine um 120.118,11 € erhöhte Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Das Ergebnis des Vermögenshaushalts verbesserte sich um 62.329 €, so dass zum Haushaltsausgleich eine reduzierte Rücklagenentnahme von 334.920 € erforderlich war. Der Stand der Rücklage beträgt zum Jahresende 2009: 2.254.542 €, der Schuldenstand beträgt 745.617 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 399 €.
Tagesordnungspunkt 6 – Informationen zu den Planungen zur Verlegung der Anbindung der Schloßstraße an die B27
Die Bürgermeisterin erläuterte nochmals die mit dem Gemeinderat, dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium abgestimmte Planung. Sie betonte, dass Bauherr die Bundesregierung ist, daher den Hauptteil der Kosten trägt und die maßgebliche Entscheidungsgewalt hat. Zentrale Punkte der Planung sind der Einbau einer Linksabbiegespur auf der B 27, die Regelung der Kreuzung über eine Ampel, den Einbau einer Querungshilfe für Fußgänger auf der B 27, sowie weitere feste Einbauten zur Sicherung der Kreuzung. Aufgrund des kurzen Abstands zwischen der Kreuzung und der neuen Anbindung in das Neubaugebiet ist ein Linksabbiegen aus der Schloßstraße nicht möglich. Es bestünde sonst die Gefahr eines Rückstaus auf die B 27. Aus dem Wohngebiet kann aber in beide Richtungen ausgefahren werden. Der landwirtschaftliche Verkehr (und nur der) kann die Kreuzung überqueren. Die bisherige Schloßstraße zur L 442 wird auf 3,00 m zurückgebaut. Auf der L442 wird für die Radfahrer und Fußgänger ebenfalls eine Querungshilfe (Verkehrsinsel) eingebaut. Über die zeitliche Umsetzung können derzeit keine genaueren Angaben gemacht werden.
Tagesordnungspunkt 7 – Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Gemeinderat beschloss, Spenden in Höhe von 30.000 € von der Firma Holcim für die Sanierung des Kindergartendachs und die Anschaffung von Spielgeräten anzunehmen.
Weiterhin entschied der Gemeinderat, keine Einwendungen zum Bebauungsplan „Dockenried Erweiterung“ der Gemeinde Hausen am Tann zu äußern.
Weitere Themen waren die Pflicht zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und Verkehrsangelegenheiten
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